Der Weg zum Fisch

"Aller Anfang ist schwer" heißt es ja meistens. Das gilt aber nicht unbedingt für den Fischereischein. Grundsätzlich dürfen in Bayern Kinder und Jugendliche zwischen 10-17 Jahren bereits fischen. Hierzu Bedarf es aber einen Jugendfischereischein. Dieser kann recht einfach über die Gemeinde beantragt werden. Auch Kinder unter 10 Jahren dürfen ohne Jugendfischereischein in Bayern bereits fischen - allerdings mit Einschränkungen. 

Personen ab 18 Jahren müssen im Besitz eines staatlichen Fischereischeins sein um fischen zu dürfen. Hier gibt es mittlerweile ein weitreichendes Angebot an Anbietern u.a auch Vereine die jeden gerne auf die Fischerprüfung vorbereiten. 

Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie in den unten aufgeführten Links.

 

Die Staatliche Fischerprüfung in Bayern

Kurstermine

Prüfungstermine

Übungsprüfung

Wie ist das Angeln für Kinder und Jugendliche in Bayern geregelt?"

 

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